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Änderung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel in Österreich

Mit Wirkung vom 1. Juli 2026 soll die Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel in Österreich von aktuell 10% auf 4,9% gesenkt werden. Ziel ist die finanzielle Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens.

In diesem Blogbeitrag möchte ich Ihnen die Umsetzung dieser Senkung in der Warenwirtschaft und im Rechnungswesen der Sage 100 vorstellen. Die Darstellung der Änderungen sind als Beispiel zu sehen und sollten in der konkreten Umsetzung immer mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Welche Produkte werden gesenkt

Die Gruppe der begünstigten Lebensmittel umfasst:

  • Milch (auch laktosefreie) und Milcherzeugnisse wie Joghurt, Butter etc.
  • (frische) Hühnereier
  • Gemüse, wie z.B. Kartoffeln, Tomaten, Knoblauch, Kohl, Gurken, Karotten, Erbsen, Spargel usw. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob das Gemüse frisch, gekühlt oder gefroren ist.
  • Obst bzw. genießbare Früchte – dies betrifft beispielsweise frische Äpfel, Birnen, frisches Steinobst (z.B. Marille, Kirsche, Pfirsich, Pflaume);
  • Reis
  • Weizenmehl und -grieß
  • Teigwaren, jedoch weder gekocht, gefüllt noch anders zubereitet
  • Brot und Gebäck (auch glutenfrei)
  • Speisesalz

Ausgenommen vom begünstigten Mehrwertsteuersatz sind Umsätze in Restaurants, da nur der Kauf im Supermarkt oder beim Erzeuger steuerlich begünstigt werden soll.

Einstellungen in der Sage 100 Warenwirtschaft

Um den zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentsatz in der Warenwirtschaft abzubilden, sind folgende grundlegende Schritte in der Sage 100 Warenwirtschaft vorzunehmen:

  1. Steuersatz anlegen
  2. Steuerklasse anlegen und Gebiet zuordnen
  3. Steuerklasse dem Artikel zuordnen
  4. Änderung von Verkaufs- und Einkaufsbelegen

Steuersatz anlegen

Im Programmpunkt Grundlagen -> Umsatzsteuer -> Steuersätze legen Sie einen neuen Steuersatz für die 4,9% an. Sie können sich am vorhandenen Steuersatz der 10% orientieren:

Es empfiehlt sich nicht, einen bereits vorhandenen Steuercode zu ändern, da dieser eventuell in einem anderen Geschäftsjahr genutzt wurde. Sie würden mit der Änderung diese Belege und ggf. Ausdrucke aus den Vorjahren verändern.

Steuerklasse anlegen und Gebiet zuordnen

Legen Sie für die Zuordnung beim Artikel eine neue Steuerklasse unter Grundlagen -> Umsatzsteuer -> Steuerklassen an:

Auch hier empfiehlt es sich. eine neue Steuerklasse zu verwenden, um ggf. alte Daten aus den Vorjahren nicht zu verändern. Speichern Sie die Anlage und wechseln anschließend in das Register Gebiete.

Hinterlegen Sie hier für das Gebiet * Inland den neu angelegten Steuercode 200 für die Lieferung und für den Erwerb.

Steuerklasse dem Artikel zuordnen

Die neu erstellte Steuerklasse können Sie nun einem Artikel zuordnen, der ab dem 1. Juli 2026 mit dem ermäßigten Satz von 4,9 % versteuert werden soll. Diese Änderung sollten Sie zum Termin durchführen.

Stammdaten -> Artikel -> Register Faktura

Änderung von Verkaufs- und Einkaufsbelegen

Für alle neu erstellten Ein- und Verkaufsbelege wird bei inländischen Kunden nun der ermäßigte Satz von 4,9% bei den Artikeln verwendet, die im Feld Steuerklasse diese Steuerklasse Ermäßigter Satz 4,9 hinterlegt haben. Vorhandene Ein- und Verkaufsbelege (noch mit 10% Steuer) müssen bei der Weiterverarbeitung (z.B. Angebot in Auftragsbestätigung oder Bestellung in Rechnungseingang) im Positionsbereich verändert werden.

Sie können bei einzelnen Artikeln im Fakturabereich den Steuercode ändern:

Wenn Sie sehr viele Positionen gleichzeitig ändern möchten, so steht Ihnen im Positionsbereich die Funktion Schnelländerung -> Steuercodes ändern zur Verfügung:

Einstellungen im Rechnungswesen

Für das Buchen von Ausgangsrechnungen im Rechnungswesen benötigen Sie 2 neue Sachkonten, eines für die Erlöse und eines für die Umsatzsteuer:

Hinweis: Sprechen Sie die genauen Kontennummern mit Ihrer Steuerberatung ab, und ordnen Sie die neuen Konten der GuV bzw. der Bilanzauswertung zu.

Mit der Hinterlegung der Steuerklasse und der Steuervorgabe können auf das Konto nur Erlöse mit dem Steuercode 4,9% gebucht werden.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Blogbeitrages (04/2026) stand das Umsatzsteuervoranmeldungskennzeichen für Umsätze 4,9% noch nicht fest.

Für das Buchen von Eingangsrechnungen legen Sie das Einkaufskonto in den Stammdaten Sachkonten an:

Für das Wareneinkaufskonto wird kein UStVA-Kennziffer hinterlegt, da der Ausweis der Steuer über das Vorsteuerkonto erfolgt:

Legen Sie weitere Sachkonten für die Bereich Skonto, Anzahlung und nicht fällige Steuer ggf. an.

Hinterlegung der Festkonten

Die Hinterlegung der Festkonten nehmen Sie im Grundlagenbereich des Rechnungswesens getrennt für Umsatzsteuer (Erlöse) und Vorsteuer (Einkauf) vor. Diese Festkonten werden für Automatikbuchungen (z.B. Skonto oder Anzahlungen) als auch für die Übergabe von Belegen aus der Warenwirtschaft genutzt.

Die Verfahrensweise ist in jedem Bereich identisch und wird hier anhand der Erlöse vorgestellt:

Um das Sachkonto für die Festkonten zu hinterlegen, rufen Sie im jeweiligen Bereich der Festkonten den Button Abstimmen auf. damit wird der Steuercode in die tabellarische Anzeige übernommen:

Hinterlegen Sie anschließend für den Steuercode (Beispiel: 200) das neu angelegte Sachkonto und speichern die Eingabe:

Führen Sie diese Zuordnung für alle Bereich der Festkonten Umsatzsteuer und Festkonten Vorsteuern aus.

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