SEP Bar! und die Kassensicherungsverordnung in Deutschland

In vielen Anfragen zu unserer Kassenlösung SEP Bar! für die Sage 100 geht es um die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung für Deutschland,  die ab dem 01. Januar 2020 umgesetzt wird. In diesem Blogeintrag möchte ich Ihnen die Anforderungen an die Kassensysteme ab 2020 näher bringen, und Ihnen auch unsere Pläne der Umsetzung in der Lösung SEP Bar! erläutern.

Da sich die gesetzlichen Anforderungen, Übergangsfristen und Verfahrensanweisungen insbesondere in den letzten Wochen  verändert haben und weiter verändern werden, besprechen Sie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen immer mit dem Steuerberater.

Grundlage für die Kassensicherungsverordnung

Mit § 146a der Abgabenordnung wurden die Grundlage für die jetzt bekannte Kassensicherungsverordnung festgelegt:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln,  vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Das elektronische Aufzeichnungssystem und die Aufzeichnungen […] sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des deutschen Finanzministeriums und wurde zur Festlegung von Standards zur Vermeidung von Manipulationen an Registrierkassen veröffentlicht. Diese Verordnung wurde am 26.09.2017 veröffentlicht.  Mit dem Anwendungserlass vom 17.09.2019 zur Einführung des § 146a der Abgabenordnung wurden Vorschriften für die Kassensicherung weiter festgelegt.

Die Kassensicherungsverordnung ist kein Gesetz zur Registrierkassenpflicht in Deutschland – dieses gibt es in Deutschland nicht.

 

Kassensicherungsverordnung nur bei Bargeld?

Die Verordnung gilt nicht nur für Bargeld, sondern auch  für bargeldlose Kassen, die bargeldähnliche Zahlungsvorgänge abwickeln, wie Geldkarten, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern, sowie statt Geld angenommene Gutscheine, Gutscheinkarten, Bons und dergleichen.  Ausnahmen bilden Automatenkassen, wie Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungssysteme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte.

 

Was bedeutet dies für eine Kassensoftware

Diese Verordnung regelt, dass alle Registrierkassen in Deutschland ab dem 1.1.2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Ausnahmen bilden aktuell die Kassen, die den gesetzlichen Vorschriften des Jahres 2016 entsprachen, jedoch deren Bauart keine technische Sicherheitseinrichtung zulässt. Diese Kassensysteme können bis zum 31.12.2022 weiter betrieben werden. PC-unterstützte Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung ausgeschlossen.

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden und wird mit der Kassensoftware verbunden. Eine Zertifizierung der Kassensysteme selbst ist nicht vorgesehen und kann auch nicht vorgenommen werden.

Gleichzeitig mit der Verbindung zur TSE muss über eine Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) der Datenexport gewährleistet werden. Die DSFinV-K regelt die Taxonomie, nach der die Transaktionsdaten der Kassen und Aufzeichnungssysteme einheitlich gespeichert werden müssen. Die einheitliche Speicherung ermöglicht den Finanzbehörden eine tiefergehende und strukturierte Prüfung der Kassenvorgänge, als dies in der Vergangenheit der Fall war.

Zertifizierungen von Kassen

Immer wieder werden Aussagen zur Zertifizierungen von Kassen getroffen, die es zu hinterfragen gilt. Wer hat diese vermeintliche Zertifizierung durchgeführt und was besagt diese. Eine Zertifizierung einzelner Kassensysteme oder Kassenprogramme durch das Finanzamt oder durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist nicht möglich.

Eine Zertifizierung ist jedoch für die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) notwendig und nur zertifizierte Systeme dürfen ab 01.01.2020 eingesetzt werden. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI_CC-PP-0108-2019). Da aktuell (Stand 13.10.2019) noch kein System zertifiziert wurde, wird durch das BSI in einem Empfehlungsschreiben darauf hingewiesen, welche Systeme in der aktuellen Zertifizierung sind.

Welche Arten von TSE wird es geben?

Im Wesentlichen wird es eine Unterscheidung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach lokal und online geben. Während die online Version eine permanente Internetverbindung zu einem Zertifizierungs-Server benötigt, ist eine lokale TSE meist ein USB-Stick oder eine Datenkarte. Die lokale TSE ist sicher in Ihrem Speichermedium begrenzt, so dass Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Daten auch außerhalb der TSE zu speichern. Sie müssen diese Daten für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbar halten.  Im Falle eines Ausfalls der TSE müssen Sie Maßnahmen ergreifen, dass diese Störung schnellstmöglich behoben wird. Belege sind entsprechend zu kennzeichnen.

Was bedeutet die Kassensicherungsverordnung für die Software SEP Bar!

Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der Anforderungen in der Kassenlösung SEP Bar!. Ausgehend von den Erfahrungen der RKSV-Anforderungen in Österreich werden wir den Anwendern unserer Kassenlösung die technische Sicherheitseinrichtung und einen Leitfaden für die Installation und die nächsten Umsetzungsschritte im Dezember zur Verfügung stellen. Als Partner für die TSE haben wir A-Trust gewählt. Wir werden ausschließlich die lokale TSE mittels USB-Stick anbieten und Sie dabei unterstützen, stets die aktuellen Anforderungen umzusetzen. Als A-Trust Partner für Deutschland und Österreich können wir auf Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten  rund um die Kassensoftware verweisen.

Interessante Webseiten zum Thema Kassensicherungsverordnung:

Die hier aufgeführten Webseiten bieten weitere Informationen zum Thema und sollen Ihnen helfen, einen Überblick zur Kassensicherungsverordnung zu erhalten:

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