Fristverlängerung für die Aufrüstung der Kassensysteme zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in aller Munde und so haben sich auch die Finanzverwaltungen fast aller deutschen Bundesländer mit der Fristverlängerung zur Umsetzung der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) beschäftigt. Ziel einer Fristverlängerung ist, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, um die Anforderungen umzusetzen und gleichzeitig den Kassenherstellern den notwendigen zeitlichen Spielraum zu geben, um die Systeme nachzurüsten.

Die Fristverlängerung wird in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich gehandhabt. In einigen Ländern wird eine verbindliche TSE-Bestellung als Voraussetzung genannt. Sprechen Sie hier mit Ihrem Steuerberater oder der Finanzverwaltung in Ihrem Land.

Hier finden Sie die entsprechenden Schreiben der Bundesländer:

Die Kassenlösung SEP Bar! unterstützt in der verfügbaren Version 2021 die Anforderungen der deutschen Kassensicherungsverordnung. Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird für unsere Kassenlösung durch die Firma A-Trust bereitgestellt. Diese Lösung ist zertifiziert mit der Nummer BSI-DSZ-CC-1140 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen.

Weitere Informationen zur Sage zertifizierten Kassenlösung SEP Bar! finden Sie in den Blogeinträgen zur Kasse:

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