Arbeit mit Fremdwährungen im Rechnungswesen der Sage 100

In diesem Blogeintrag möchte ich Ihnen die Arbeit mit Fremdwährungen im Rechnungswesen der Sage 100 erläutern. Im Mittelpunkt stehen folgende Punkte:

  • Hinterlegung von Festkonten zur Buchung von Währungsdifferenzen
  • Währungsangaben im Sachkonto
  • Buchen mit Fremdwährungen
  • Auswertungen und Auskünfte
  • Darstellung von Fremdwährungen in Meldungen und beim Jahresabschluss

Im Blog Arbeit mit Fremdwährungen in der Warenwirtschaft habe ich Ihnen die Anlage einer anderen Währung beschrieben. Im Rechnungswesen ist die Währungsanlage und die Hinterlegung im Kunden- und Lieferantenstamm identisch. Haben Sie in der Warenwirtschaft die Einstellungen vorgenommen, so können Sie diese im Rechnungswesen nutzen und umgekehrt.

Festkonten zur Buchung von Währungsdifferenzen

In einer Buchung geben Sie den Umrechnungskurs der Währung zur Eigenwährung an. Wenn Sie einen Offenen Posten ausgleichen und der Umrechnungskurs hat sich zur OP-Anlage geändert, so werden durch das Programm automatisch Kursgewinne und Kursverluste gebucht. Die entsprechenden Konten legen Sie im Sachkontenstamm an und ordnen sie über Festkonten – Diverse  dem Mandanten zu:

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Die Bereiche Kursgewinne und Kursverluste sind in der Aufstellung fest hinterlegt:

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Währungsangaben im Sachkonto

Im Sachkontenstamm können Sie eine Währung im Sachkonto hinterlegen. Sie schränken damit das Konto auf genau diese eine gewählte Währung ein. Zu empfehlen wäre dies bei einem Bankkonto in Fremdwährung oder bei Kassenkonten, wenn Sie auch da Fremdwährungen verwalten. Hinterlegen Sie keine Währung, so kann das Konto in allen Währungen bebucht werden.

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Buchen mit Fremdwährungen

In der Buchungserfassung wird bei der Auswahl eines Kunden oder Lieferanten immer die dort hinterlegte Währung vorgeschlagen. Dieser Vorschlagswert kann in der Buchung verändert werden. Gibt es im Währungsstamm einen Umrechnungskurs zur Währung, so wird der letzte Kurs auch angezeigt. Sind keine Kurse im Währungsstamm angelegt, so sind die Felder Kurs und Betrag EW leer:

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Sie können nun in der Buchungserfassung den Kurs oder den Betrag EW ändern. Mit dieser Änderung wird gleichzeitig das jeweils andere Feld  geändert. Möchten Sie aus der Buchungserfassung heraus den Kurs im Währungsstamm für die Periode neu hinterlegen, so nehmen Sie dies über den Button rechts vor:

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Sie müssen die Eingabe nochmals bestätigen:

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Die Kostenbuchung und die OP-Anlage bzw. Ausgleich erfolgt in der Fremdwährung:

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Im Buchungsnachweis werden im Bereich Buchungsjournal standardmäßig beide Währungen angezeigt. Mit der rechten Maustaste kann eine Währung ausgeblendet werden:

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Im Bereich Kostenrechnungsjournal werden die Werte ausschließlich in umgerechneter Eigenwährung angezeigt:

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Im Bereich Offene Posten Anlage wird nur die Fremdwährung angezeigt:

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Beachten Sie folgende Einschränkungen in der Buchungserfassung mit Fremdwährungen:

  • Abstimmkennzeichen werden je Währung angelegt und können nur in der Währung ausgeglichen werden, in der sie erfasst wurden.
  • Offene Posten können nur in der Währung ausgeglichen werden, in dem der OP angelegt wurde.
  • Reine Kostenbuchungen auf Kostenstellen oder Kostenträger können nur in der Eigenwährung angelegt werden.
  • Ist bei einem Sachkonto eine Währung hinterlegt, so kann die Währung in der Buchungserfassung nicht geändert werden.

 Auswertungen und Auskünfte

In den Auswertungen (Buchungsjournal, Kontenblätter, Saldenlisten, OP-Listen) werden die Werte immer in beiden Währungen angezeigt. Die Werte der Fremdwährung sind in Klammern () dargestellt.

Kostenstellen- und Kostenträgerdaten sowie Summenzahlen werden ausschließlich in Eigenwährung angezeigt:

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In den Auskünften steht die Darstellung der Buchungswährung im Vordergrund. In der Kontoauskunft wird je Geschäftsjahr und je Periode eine Trennung der Währungen vorgenommen:

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In der Auskunft der Kontenbewegungen können Sie die Eigenwährung in die tabellarische Aufstellung hinzufügen:

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In den Auskünfte der Chefübersicht und Liquiditätsplanung werden die Werte in der Eigenwährung angezeigt.

Darstellung von Fremdwährungen in Meldungen und beim Jahresabschluss

Für die Übermittlung bzw. den Ausdruck der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Zusammenfassenden Meldung müssen die Fremdwährungsbuchungen mit dem Briefkurs bewertet werden. Sie werden bei den entsprechenden Auswertungen nach dem Briefkurs der Währung abgefragt, wenn es keinen Briefkurs im Währungsstamm für die Auswertungsperiode gibt:

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Im Zuge des Jahresabschlusses müssen Sie die Kursbewertungen der Forderungen, Verbindlichkeiten und Sachkonten vornehmen. Ihnen stehen dazu eigene Menüpunkte beim Jahresabschluss zur Verfügung:

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Im Vorschaltdialog können Sie den Bewertungszeitraum, den Bewertungsansatz und die Methode festlegen. Wählen Sie die Bewertungsmethode BilMoG (Bilanzrechtmodernisierungsgesetz), so stehen ihnen auch der Bewertungsstichtag und das Datum für die Kurzfristigen Forderungen zur Eingabe zur Verfügung:

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